Wenn Polizisten vor und nach ihrem Dienst ihre Dienstwaffen und Ausrüstung an- und ablegen, ist das als Dienstzeit anzurechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor, dem mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren aus Nordrhein-Westfalen zugrunde liegen.
Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Polizeidienst: Waffe anlegen zählt als Dienstzeit