Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, ist er gem. § 165 Satz 3 SGB IX auch dann dazu verpflichtet, einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er die Stelle nur intern ausgeschrieben hat. Bei einer Bewerbung auf mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil genügt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber auch bei interner Stellenausschreibung zum Vorstellungsgespräch einladen