Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 15.3.2021 – Neue Gefährdungsbeurteilung erforderlich

Das Bundeskabinett hat am 20.1.2021 eine Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen insbedondere – zunächst befristet bis zum 15.3.2021 – verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Die Verordnung wird voraussichtlich bereits am 27.1.2021 in Kraft treten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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