In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig gemacht werden. Die tarifvertragliche Regelung greift zwar in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein; die Einschränkung der Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ist in diesem Fall aber noch verhältnismäßig.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Muss eine tarifvertragliche Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31. März des Folgejahres zurückgezahlt werden?