Die Reform des Nachweisgesetzes, welche am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, hat viele Unternehmen irritiert und verärgert. Sie weitet den Katalog der nachzuweisenden Vertragsbedingungen aus, während sie gleichzeitig für den Nachweis die zwingende Schriftform beibehält. Die Folge: noch längere Verträge, ein noch höherer Papieraufwand und noch mehr Bürokratie. Doch bedeutet dies, dass nun keine Arbeitsverträge entworfen werden können, die auch den Erwartungen von Kandidaten sowie einem vorteilhaften Employer Branding gerecht werden? Nein! Dieser Beitrag zeigt auf, dass die Arbeitsvertragsparteien weiterhin „moderne“ Arbeitsverträge schließen können, und beleuchtet sowohl deren Chancen als auch Risiken.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Moderne Arbeitsverträge trotz erweiterter Nachweispflichten?! (Preedy, ArbRB 2022, 317)