Der Erste Senat des BAG hat dem Antrag einer Arbeitgeberin, mit dem diese einen Einigungsstellenspruch über Mindestbesetzungen im Pflegedienst einer Klinik angefochten hat, stattgegeben, ohne über die Zulässigkeit von solchen Regelungen als Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu entscheiden. Damit bleibt die entsprechende Streitfrage weiterhin offen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes?