Ein menschenverachtender Facebook-Post (hier: ein Ziegenfoto mit dem Kommentar “Achmed, ich bin schwanger”), der in Bezug zum Arbeitsverhältnis (hier: Foto in Uniform des Arbeitgebers) getätigt wird, rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung aufgrund der Schwere des Verstoßes.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Menschverachtender Facebook-Post kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen