Das LAG Niedersachsen hatte über die Berufung gegen ein Teilurteil des ArbG Emden über die Auslegung des § 618 BGB zur Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten zu entscheiden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: LAG Niedersachsen ändert Urteil des ArbG Emden zur Darlegungslast im Überstundenprozess ab