Um der Rechtsunsicherheit bei Bildungseinrichtungen nach dem BSG-Urteil vom 28.6.2022 in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften Rechnung zu tragen, hatte der Deutsche Bundestag am 30.1.2025 eine Übergangsregelung beschlossen, nach der es ausnahmsweise gerechtfertigt ist, für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen. Dieser Übergangsregelung hat der Bundesrat nun zugestimmt. Für den Übergangszeitraum sollen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsschluss von einer Selbständigkeit der Tätigkeit ausgegangen sind.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Länder stimmen für Übergangsregelung bei Sozialversicherung von Lehrkräften