In der Zeit, in der die Arbeitszeit durch Kurzarbeit auf Null reduziert ist, wird kein Urlaubsanspruch erworben. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null ist der Jahresurlaub um 1/12 zu kürzen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub