Das LAG Düsseldorf hatte über die Kündigungsschutzklage eines Bergmanns der Zeche Prosper Haniel zu entscheiden. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, nachdem der Vorsitzende auf die geringen Erfolgsaussichten der Klage hingewiesen hatte. Es liege der klassische Grund für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung vor, nämlich eine Betriebsschließung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung eines Bergmanns – Vergleich nach Hinweis auf geringe Erfolgsaussichten