Das ArbG Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung nicht verboten werden kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Konzernbetriebsratssitzung laut ArbG Berlin derzeit als Präsenzsitzung zulässig