Vor dem ArbG Braunschweig wurden 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 1.5.2024 fordern. Nachdem das ArbG am 15.10.2024 die Klagen bereits in 23 Fällen abgewiesen hat, wurden nun in zwei weiteren Fällen die Klagen vollständig abgewiesen (7 Ca 171/24 und 7 Ca 177/24). In einem dritten Fall hatte die Klage hinsichtlich der Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € Erfolg (7 Ca 236/24). Im Übrigen – hinsichtlich der geforderten Weitergabe einer Tariferhöhung – wurde auch diese Klage abgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie