Klage gegen Betriebsprüfungsbescheid: Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH nicht beteiligungsfähig

Eine wegen Vermögenslosigkeit vor Klageerhebung gegen einen Betriebsprüfungsbescheid gelöschte GmbH ist nach § 70 Nr. 1 SGG nicht mehr beteiligungsfähig. Mit dem Entfallen der Rechtsfähigkeit der GmbH hat sich der ihr gegenüber zuvor ergangene Betriebsprüfungsbescheid auf sonstige Weise erledigt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klage gegen Betriebsprüfungsbescheid: Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH nicht beteiligungsfähig

Klage gegen Betriebsprüfungsbescheid: Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH nicht beteiligungsfähig

Ähnliche Beiträge

Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Bundesrat unterstützt Berufsvalidierung, fordert aber Änderungen am Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen.

Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg