Eine wegen Vermögenslosigkeit vor Klageerhebung gegen einen Betriebsprüfungsbescheid gelöschte GmbH ist nach § 70 Nr. 1 SGG nicht mehr beteiligungsfähig. Mit dem Entfallen der Rechtsfähigkeit der GmbH hat sich der ihr gegenüber zuvor ergangene Betriebsprüfungsbescheid auf sonstige Weise erledigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klage gegen Betriebsprüfungsbescheid: Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH nicht beteiligungsfähig