Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für einen elektronischen Postwagen (E-Trolley) als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn eine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten zu vermeiden. Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung, eine mangelnde Grundausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Zuständigkeit der Rentenversicherung zum Ausgleich der mangelnden Grundausstattung des Arbeitsplatzes