Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gem. § 87 Abs. 1 NR. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle