Keine Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Die Bundesregierung hatte Ende 2010 von einer Arbeitsgruppe das Jugendarbeitsschutzgesetz auf möglichen Änderungsbedarf überprüfen lassen. Der nun vorgestellte Abschlussbericht der Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
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