Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Home-Office nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Pflicht des Arbeitgebers, Gewerkschaftsinformationen per E-Mail an Arbeitnehmer im Home-Office weiterzuleiten