Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden

Bei der Beantwortung individualrechtlicher Fragen aus dem Rechtsverhältnis von Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzenden besteht kein Recht zur Mitbeurteilung gem. § 99 BetrVG durch den Betriebsrat. Die zu beurteilende Frage ist, welche Vergütung dem Betriebsratsvorsitzenden bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gem. § 37 Abs. 4 BetrVG zusteht.

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