Keine Mehrheit für Ausweitung des Kündigungsschutzes wegen Bagatelldelikten

Der Bundestag ist am 24.03.2011 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und hat einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke sowie einen entsprechenden Antrag der Fraktion B’90/Grüne abgelehnt.

Quelle: arbr Rechtsberater
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Keine Mehrheit für Ausweitung des Kündigungsschutzes wegen Bagatelldelikten

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