Die Parteien müssen die Frage, ob Tarifverträge noch angewendet werden dürfen, in einem regulären arbeitsgerichtlichen Verfahren ausfechten. Das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz darf nämlich nicht dazu genutzt werden, um eine vorläufige Klärung der Streitpunkte zu erreichen. Denn eine solche Entscheidung hätte nur bis zu einem Urteil im dem Hauptsacheverfahren Bestand.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Klärung der Fragen zur Wirksamkeit der Vorstandswahl und zur Kündigung von Tarifverträgen im Eilverfahren