Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

Ähnliche Beiträge

Bundesrat unterstützt Berufsvalidierung, fordert aber Änderungen am Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen.

Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Motivations- und Anreizfunktion: Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe

Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist. Eine Anreizfunktion wird