Das LAG Kiel hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Fehlen eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag auch dann zunächst abmahnen muss, bevor er fristlos kündigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen an einem Arbeitstag