Die Klage eines Kirchenmusikers gegen die Kirchengemeinde und gegen das Bistum auf Schadensersatz wegen entgangener Vergütung wegen seiner Kündigung war erfolglos, da rechtskräftig feststeht, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Kirchengemeinde durch Kündigung zum 31.3.1998 aufgrund der Eingehung einer neuen Partnerschaft nach Trennung von seiner Ehefrau beendet wurde. Dies haben deutsche Gerichte abschließend entschieden. Den Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Beklagten, die die Rechtskraft durchbrechen könnte, hat der Kläger nicht geführt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Durchbrechung der restkräftigen Feststellung von wirksamer Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers durch Schadensersatz