Schließt eine dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht eine Vertretung im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren aus, kann der Rechtsanwalt der Partei grundsätzlich nicht beschränkt für ein Klageverfahren beigeordnet werden. Insoweit muss der Prozesskostenhilfeantrag abgewiesen werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei fehlender Bevollmächtigung für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren