Bei der für den Personalrat des Zentralstudios des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gebildeten Liste von Bewerberinnen („Die Frauen – unabhängige Liste“) handelt es sich nicht um eine „getarnte zweite Liste“ einer im ZDF-Personalrat vertretenen Gewerkschaft. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entschieden, das von einer weiteren im ZDF vertretenen Gewerkschaftsliste mit dem Ziel der Ungültigerklärung der Personalratswahl eingeleitet worden ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Anhaltspunkte für eine „Tarnliste“ im Personalrat des ZDF