Kein Entfallen des Lohnanspruchs nach einer durch den Arbeitgeber angeordneten Quarantäne

Im Fall einer Quarantäneanordnung wird der Arbeitgeber nach den Grundsätzen der gesetzlichen Risikoverteilung nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung frei, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde eine Betriebsschließung oder eine Quarantäne einzelner Arbeitnehmer anordnet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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