Ein Sturz während einer Dienstreise stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn er sich bei einer privat veranlassten Tätigkeit ereignet. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist Voraussetzung, dass sich der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit der Dienstreise und dem versicherten Beschäftigungsverhältnis ereignet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Arbeitsunfall bei Sturz während privater Tätigkeit auf einer Dienstreise