Es besteht kein Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn ein Arbeitgeber bereits zu Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit zahlungsunfähig oder überschuldet war. Die Gewährung von Insolvenzgeld sichert schließlich nur die Nichterfüllung der Zahlungspflicht eines Arbeitgebers ab, wenn er in Vermögensverfall geraten ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld bei bereits zu Beginn der Tätigkeit bestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers