Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22.11.2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen. Neu ist insbesondere, dass der sog. Kernbereich privater Lebensgestaltung künftig dem Zugriff kirchlicher Arbeitgeber entzogen sein soll. Sowohl die sexuelle Orientierung eines Beschäftigten als auch eine Wiederheirat sollen also keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr haben. Der Beschluss hat allerdings nur empfehlenden Charakter; er muss in den einzelnen (Erz-)Bistümern noch in diözesanes Recht umgesetzt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Katholische Kirche: Änderungen des Kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen