Das LSG Celle-Bremen hat im Fall eines verdeckten Mietverhältnisses unter Verwandten entschieden, dass das Jobcenter nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen muss, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen