Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort telefonisch von ihrem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 9.3.2020 verständigt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: In Reaktion auf Corona: Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort telefonisch krankschreiben lassen