Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Diese kann auch nicht ausgeschlossen werden kann, um die Attraktivität des Berufs zu steigern.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig