Das Bundeskabinett hat die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022“ (RBSFV 2022) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1.1.2022 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2022 beginnenden Schulhalbjahre erhöht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe