Mängel bei der Übersendung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr können geheilt werden, wenn die Partei unverzüglich nach Hinweis des Gerichts den Schriftsatz ordnungsgemäß im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einreicht und zudem eidesstattlich versichert, dass der Schriftsatz mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr