Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern werden für ein Jahr ausgesetzt. Der Bundesrat hat am 10.6.2022 entsprechende Änderungen des SGB II gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Hartz-IV: Sanktionsmoratorium kommt