Hartz-IV: Sanktionsmoratorium kommt

Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern werden für ein Jahr ausgesetzt. Der Bundesrat hat am 10.6.2022 entsprechende Änderungen des SGB II gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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