Grundsicherung: Vorübergehende Erleichterung bei Beantragung von Geldleistungen

Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Einen Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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