Das ggü. der Leiterin einer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Land NRW gerichteten Antrag der Schulleiterin im Eilverfahren abgelehnt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Grundschulleiterin, die Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Schule nicht umsetzt, darf suspendiert werden