Am 22.1.2021 ist die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet worden. Sie tritt bereits zum 27.1.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine – zunächst bis zum 15.3.2021 befristete – Pflicht von Arbeitgebern vor, „Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeit in deren Wohnung (Home-Office) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingte Gründe entgegenstehen“. Weitere Vorgaben betreffen insbesondere Kontaktreduzierungen im Betrieb und die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gratis-Download: Mustergefährdungsbeurteilung nach Maßgabe der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung inkl.Checkliste zur neuen Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber