Gleichheitswidrigkeit eines tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlages

Eine tarifvertragsgleiche Regelung, die für Nachtarbeit einen Zuschlag vom 60 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 25 % vergütet wird, stellt Nachtschichtarbeitnehmer ggü. Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gleichheitswidrigkeit eines tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlages

Gleichheitswidrigkeit eines tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlages

Ähnliche Beiträge

Bewertung der Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis mit einer Monatsvergütung

Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis werden entsprechend den Empfehlungen des Streitwertkatalogs mit insgesamt einer Monatsvergütung bewertet, auch wenn sie kumulativ oder hilfsweise gestellt sind. Diese Begrenzung auf insgesamt ein Bruttomonatsgehalt gilt auch in den Fällen, in denen im Verfahren nur ein Zwischen- oder nur Endzeugnis beantragt ist und die Parteien in einem Vergleich

Zur Frage der Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025

Das Bundeskabinett hat am 30.4.2025 die Rentenwert­bestimmungs­verordnung 2025 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1.7.2025 um 3,74 % steigen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025