Die EU-Kommission hat am 5.4.2018 vorgeschlagen, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Richtlinie zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer vor solchen Risiken aufzunehmen. Ziel ist es, Arbeitnehmer und deren Gesundheit noch besser zu schützen. Der Vorschlag ist bereits die dritte Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie). Er soll die Exposition gegenüber fünf krebserzeugenden Stoffen begrenzen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien vor