Die Bundesregierung hat am 15.12.2010 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte beschlossen. Die Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie 94/45/EG ab und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 5.06.2011 umgesetzt werden. Der vorliegende Entwurf sieht eine Erweiterung des EBRG von 1996 vor. Das Gesetz wurde am 17.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und am Folgetag in Kraft getreten.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte