Die Bundesregierung hat im Januar 2017 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vorgelegt. Am 31.03.2017 hat der Bundesrat dem Gesetz nach zweitem Durchgang zugestimmt.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration