Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3.4.2014, in der es die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte für unzulässig erklärt hatte, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierdurch sollen statusrechtliche Fragen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der Entscheidung geklärt werden. Der Bundestag hat am 19.6.2015 in 1. Lesung über den Entwurf beraten und ihn zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Entwurf wurde vom Bundestag am 17.12.2015 nach abschließender Beratung angenommen und ist am 1.1.2016 in Kraft getreten.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte