Ein Senior Partner und Geschäftsführer einer internationalen Managementberatungsgesellschaft, dessen Arbeitsverhältnis im Rahmen eines “transfer agreement” ausdrücklich beendet und in ein Geschäftsführerdienstverhältnis überführt wurde und der zudem nicht weisungsabhängig ist, ist kein Arbeitnehmer. Er kann sich daher bei Beendigung der Vertragsbeziehungen nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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