Die nationalen Gerichte können eine E-101-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer bei gerichtlichen festgestelltem Betrug ausnahmsweise außer Acht lassen, da die Beteiligten ansonsten ein Nutzen aus ihrer Tat ziehen könnten. Der Betrug mit Sozialversicherungsbescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer bedroht die Kohärenz der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten, stellt eine Art unlauterer Wettbewerb dar und stellt die Gleichheit der Arbeitsbedingungen auf den nationalen Arbeitsmärkten in Frage.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Generalanwalt: Nationale Gerichte können im Betrugsfall die Sozialversicherungsbescheinigung von in der EU entsandten Arbeitnehmern außer Acht