Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Fristlose Kündigung nach Drohungen gegen Vorgesetzten gerechtfertigt