Private Textnachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe sind in der Regel kein Kündigungsgrund, da der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund