Der EuGH hat sein Urteil in der Rechtssache job-medium verkündet. Danach kann ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub auch dann verlangen, wenn er selbst das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig beendet hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub: Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht maßgeblich