Der EuGH hat sich zur Frage geäußert, ob die österreichischen Rechtsvorschriften, die einen Abzug von den Pensionen, die von mehrheitlich vom Staat kontrollierten Unternehmen unmittelbar an die Bezugsberechtigten ausbezahlt werden, sowie die Aufhebung der Indexierung der Höhe der Pensionen vorsehen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH zu Betriebspensionen für Führungskräfte in Österreich